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FAQ

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen zur Ausbildung Spezialist/in ASGS mit eidgenössischem Fachausweis:

Zulassung

Ja. Gemäss Prüfungsordnung und dazugehöriger Wegleitung sollte jede/r Kandidat/in eigenverantwortlich die administrativen Schritte zur Anmeldung und Prüfungszulassung beachten und im Vorfeld überprüfen (siehe S. 5 Wegleitung).

Es gelten folgende Zulassungsbedingungen für die Eidg. Berufsprüfung als Spezialist/in ASGS (Auszug Punkt 3.31 Prüfungsordnung):

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einen gleichwertigen Abschluss und mindestens über drei Jahre Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr im Bereich ASGS, verfügt,
oder
b) über eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss und mindestens fünf Jahre Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr im Bereich ASGS, verfügt,
oder
c) über einen Abschluss einer Hochschule und mindestens drei Jahre Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr im Bereich ASGS verfügt,
und
d) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
verfügt.

Die vollständigen Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung (Punkt 3.3) und Wegleitung zur Prüfungsordnung (Punkt 2.2) des Vereins höhere Berufsbildung ASGS beschrieben.

Gemäss Prüfungsordnung Ziff. 3.31 a) bis c) wird zur Berufsprüfung zugelassen, wer unter anderem mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich ASGS vorweisen kann.

Diese ASGS Berufspraxis muss qualitativ und quantitativ bei der Prüfungsanmeldung durch Arbeitsbestätigungen / Arbeitszeugnisse belegt werden. Viele Kandidaten üben die ASGS-Tätigkeiten nicht im Vollzeitpensum aus. Entsprechend soll das Produkt aus Pensum ASGS (in %) * Zeitdauer (in Jahren) mindestens ein Jahr ergeben. Das ASGS-Praxisjahr muss beim Zeitpunkt des Prüfungsbeginns erfüllt sein.

Dieses Praxisjahr ist nötig, weil sich die Fragestellungen der Berufsprüfung sowohl bei schriftlichen wie mündlichen Prüfungsteilen an den praktischen ASGS-Handlungs-kompetenzen orientieren. Diese Handlungskompetenzen erlernen Sie theoriebezogen durch den Abschluss der einzelnen Ausbildungsmodule und praktisch in Ihrer Arbeit im Bereich der ASGS-Tätigkeit.

Die geforderte Praxiskompetenz kann nicht mit theoretischen Weiter-/Fortbildungen (z.B. CAS Betriebspsychologie, Mitarbeiterführung, etc.) kompensiert werden. Tätigkeiten, die Teilgebiete des Bereichs ASGS umfassen (z.B. betriebliches Gesundheitsmanagement, Gebäudemanagement, Personenschutz) genügen allein nicht als anrechenbare ASGS-Praxis-Erfahrung. Die ASGS-Praxis-Erfahrung soll möglichst breit abgestützt sein.

Die bisherige Erfahrung zeigt, dass vor allem Personen, welche die ASGS-Praxis-Erfahrung knapp erfüllen, knappe oder ungenügende Prüfungsergebnisse erreichen.

Diesfalls empfehlen wir eine direkte Abklärung beim Verein höhere Berufsbildung ASGS. Im Bedarfsfall kann hier auch um eine Vorprüfung der persönlichen Unterlagen ersucht werden.

Der Verein höhere Berufsbildung ASGS. Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens 3 Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und Rechtsmittelbelehrung (vgl. Punkt 3.33 Prüfungsordnung).

Wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, grundsätzlich ja. Eine Vorabklärung der Zulassung beim Verein höhere Berufsbildung ASGS ist jedoch angezeigt. Und für den Lehrgang empfehlen wir in so einem Fall, die praktischen Arbeiten in einem externen Betrieb anzuwenden, da es sich um eine sehr praxisorientierte Ausbildung handelt und wir nicht nur theoretische Inhalte vermitteln.

Berufsprüfung

Nein. Die eidg. Berufsprüfung wird schweizweit durch den Verein höhere Berufsbildung ASGS organisiert und durchgeführt. In der Regel findet die eidg. Berufsprüfung Ende September/Anfang Oktober auf dem Campus Sursee (AG) statt.

Die Prüfungsgebühr für die eidg. Berufsprüfung beträgt aktuell CHF 2‘000.
Diese wird vom Verein höhere Berufsbildung ASGS erhoben und beinhaltet die Prüfungsgebühr, die Ausfertigung des Fachausweises und die Eintragung in das Register der Fachausweisinhaberinnen und -inhaber.

In der Regel im Zeitfenster Ende September – Anfang Oktober.
Das aktuell gültige Datum wird jeweils auf www.diplom-asgs.ch publiziert.

In der Regel jeweils bis zum 30. April.
Die aktuell gültigen Daten sind auf www.diplom-asgs.ch publiziert.

Ja. In der Regel können Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch fehlen, jeweils bis zum 15. August nachgereicht werden. Die aktuell gültige Nachreichefrist ist immer auf www.diplom-asgs.ch publiziert.

Ja. Die eidg. Berufsprüfung Spezialist/in ASGS kann gemäss Prüfungsordnung des Trägervereins (Ziff. 6.5) bis zu zweimal wiederholt werden, wobei nur der Prüfungsteil mit ungenügender Leistung (Note < 4.0) wiederholt werden muss.

Nein. Gemäss Prüfungsordnung des Trägervereins (Ziff. 4.12 und 4.11) kann die eidg. Berufsprüfung nur in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch absolviert werden.

Mögliche Prüfungsfragen bzw. Testprüfungen sind auszugsweise auf der Website des Vereins höhere Berufsbildung ASGS einsehbar (siehe unterhalb Eckdaten Berufsprüfung).

Kurs

Sie erwerben den eidgenössischen Fachausweis (FA) mit der Berufsbezeichnung Spezialist/Spezialistin für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit eidgenössischem Fachausweis und dürfen sich ASA-Spezialist/in nennen.

Fachausweise haben grundsätzlich keine Verfallsdauer. Wenn Sie als ASA-Berater/in Firmen beraten, müssen Sie an Fortbildungen teilnehmen (siehe SGAS)

Ja. Wenn Sie als ASA-Berater/in Firmen beraten, ist die regelmässige Teilnahme an Fortbildungen ein Muss. Gemäss SGAS sind für Spezialisten ASGS sechs Fortbildungseinheiten vorgeschrieben, was 3 Tagen pro Jahr entspricht.

Unterricht

Regulär im Präsenzunterricht bei uns in Regensdorf (mit anteiligem Online-Unterricht an einzelnen Kurstagen).
Aktuell und künftig entweder vollständig im Online-Unterricht oder Hybrid-Unterricht, der Kursteilnehmenden wahlweise die Teilnahme vor Ort oder online (ortsunabhängig) ermöglicht.

Der Kurs ist sehr intensiv und anspruchsvoll. Wir möchten eine 100%ige Anwesenheit. Eine Abwesenheit ist in begründeten Fällen und nach vorgängiger Absprache mit dem Kursleiter möglich. Den verpassten Stoff müssen Kursteilnehmende selber nachholen.

Die Kursunterlagen werden aktuell über einen G-Drive und demnächst über unsere Lernplattform zur Verfügung gestellt. Ein Zugang wird bei Kursstart zugestellt.

Ja, so sind Sie ortsunabhängig und können sich bequem auch von zu Hause oder im Geschäft zum Kurs einwählen und am Unterricht teilnehmen.

Ja, sofern Platz im Kursraum vorhanden ist. Ansonsten können Sie online am Kurs teilnehmen.

Internetverbindung – Laptop mit Kamera – Headset mit Mikrofon (Mobile-Kopfhörer/Mikrofon genügt) – gute Beleuchtung

Modulprüfung

Die Modulprüfung ist der formelle Abschluss eines jeden Moduls. Im Rahmen des ALPN-Vorbereitungslehrgangs absolvieren Kursteilnehmende insgesamt 5 Modulprüfungen. Für jede bestandene Modulprüfung stellt ALPN ein Zertifikat aus.

Ja. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung.

Die 5 Modulzertifikate dienen nebst weiteren Unterlagen und Nachweisen als „Eintrittsticket“ für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung. Modulprüfungen sind also zwingend abzulegen und müssen mit einer Note von mind. 4.0 bestanden werden, damit ein Zertifikat ausgestellt wird.

Ja. Die Modulprüfung wird von ALPN korrigiert und benotet.

Ja. Nicht bestandene Modulprüfungen können unter Kostenfolge
(CHF 200) wiederholt werden.

Die Modulprüfungen finden an bestimmten, im Voraus angekündigten Tagen statt. Bei Krankheit oder Unfall ist das Kurssekretariat bis spätestens am Morgen des Prüfungstags zu informieren und ein Arztzeugnis einzureichen. Modulprüfungen können diesfalls an einem Ersatztermin absolviert werden.

Nur bei Bestehen der Modulprüfung erhalten die Kursteilnehmenden ein Modulzertifikat.
Bei Nichtbestehen wird eine Kursbestätigung ausgestellt.

Subventionen

Ja. Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund seit 01.01.2018 direkt finanziell unterstützt. Bundesbeiträge können für alle Kurse beantragt werden, die im Jahr des Kursbeginns (Kursjahr) auf der Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) stehen.

Nein. Subventionen können erst nach Absolvieren des Lehrgangs und der eidg. Berufsprüfung beantragt werden.

Bis zu 50% der Kurskosten werden nach Absolvieren der Berufsprüfung vom SBFI (Bundesbeitrag) übernommen. Mit erfolgreichem Bestehen der Berufsprüfung werden zusätzlich 25% der Kurskosten von der EKAS übernommen (Erfolgsprämie).
Siehe auch auf dieser Website unter Spezialist/in ASGS-Kurskosten.

Dieser muss nach Absolvieren des Kurses und der eidg. Berufsprüfung beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beantragt werden. Hier finden Sie Informationen und ein Erklärungsvideo dazu.

Diese muss bei der Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) beantragt werden. Merkblatt und Antragstellung siehe EKAS-Website.

Nein. Subventionen werden nur an Privatpersonen ausgerichtet, welche die Ausbildung selber gebucht und bezahlt haben (Nachweispflicht bei Antragstellung).

Wahlmodule

Überlegen Sie sich a) in welcher Branche Sie berufstätig sind und b) wo Ihre persönlichen Stärken liegen. Je mehr Erfahrung Sie in einer Branche haben, desto höher sind auch Ihre Chancen, die Berufsprüfung erfolgreich zu bestehen.

Ja. Neben Ihrem individuell ausgewählten Wahlmodul, in welchem Sie an der Berufsprüfung geprüft werden möchten, dürfen Sie bei uns auch die anderen beiden Wahlmodule kostenlos besuchen, ohne hier eine Prüfung ablegen zu müssen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

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