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Risikobeurteilung Mutterschutz

Wann braucht es eine Risikobeurteilung Mutterschutz?

Nicht erst, wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist! Jeder Betrieb mit gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten für weibliche Angestellte ist gemäss Mutterschutzverordnung verpflichtet, zum Schutz einer werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes präventiv eine Risikobeurteilung durch eine fachlich kompetente Person vornehmen zu lassen. Missachtet ein Arbeitgeber den Sonderschutz seiner Arbeitnehmerinnen vorsätzlich oder fahrlässig, macht er sich strafbar. Welche Arbeiten als gefährlich oder beschwerlich gelten, wird im Detail in der Mutterschaftsverordnung beschrieben. Hier eine Auswahl:

  • Schicht- und Nachtarbeit
  • Regelmässiges Versetzen von Lasten > 5kg
  • Bewegungen und Körperhaltungen, die zu vorzeitiger Ermüdung führen
  • Arbeiten mit Einwirkungen von Lärm, Stössen, Vibrationen, Hitze/Kälte, Strahlen etc.

 

Infoblatt (PDF)

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