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Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung

Wann braucht es eine Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung?

Eine Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung bildet die Ausgangslage für jede Überprüfung des betrieblichen Sicherheitssystems und damit auch das Kernstück jeder Sicherheitslösung und der daraus abgeleiteten Sicherheitsmassnahmen.

Deshalb handelt es sich bei dieser Kernaufgabe nicht um eine einmalige Angelegenheit, sondern um eine wiederkehrende Pflicht, die gemäss VUV und der EKAS-RL 6508 sichergestellt werden muss.

Eine Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung sollte immer dann durchgeführt werden, wenn im Betrieb neue Arbeitsstoffe, Arbeitstechniken und Arbeitsabläufe verwendet werden sowie neue Maschinen beschafft wurden.

 

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