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Ein Muss: Fortbildung für ASA-Spezialisten

Die Fortbildungsanforderungen an ASA-Spezialisten sowie die Fortbildungskontrolle unterliegen seit Anfang 2022 den drei Fachgesellschaften SGARM, SGAH und SGAS. ASA-Spezialisten erfüllen ihren Status für die Berufsausübung nur, wenn sie sich jährlich angemessen fortbilden und dafür eine Fortbildungsbestätigung der entsprechenden Fachgesellschaft erhalten haben.

Warum braucht es eine Fortbildung?

Gemäss Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (Eignungsverordnung, EigV, SR 822.116) müssen sich Spezialisten der Arbeitssicherheit – Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsfachleute und Spezialisten ASGS – angemessen fortbilden (Art. 1 Abs. 2). Die Fortbildung bezweckt, die Fachkenntnisse der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit zu vertiefen und auf dem aktuellen Stand zu halten. (Art. 7)

Wer führt die Fortbildungskontrolle durch?

Die Fortbildungskontrolle obliegt seit Anfang 2022 den drei Fachgesellschaften für ASA-Spezialisten SGARM (Arbeitsmedizin), SGAH (Arbeitshygiene) und SGAS (Fachgesellschaft für Sicherheitsfachleute und Spezialistinnen/Spezialisten ASGS). Im Anhang 2 der EKAS Richtlinie 6508 (Ausgabe 31.01.2022) wurde dieser Beschluss der EKAS entsprechend ergänzt.

Wer als Spezialist/in ASGS mit eidg. Fachausweis seine Fortbildungspflicht von 6 FBE (Fortbildungseinheiten) pro Jahr erfüllt, erhält für die zurückliegende Kontrollperiode ein entsprechendes SGAS-Zertifikat und erscheint im SGAS-Register mit einem Grünlicht beim Fortbildungsstatus. Gemäss aktuell gültigem SGAS Fortbildungsreglement (Inkrafttreten 01.04.2023) werden Mitglieder und Nichtmitglieder der SGAS automatisch in diesem Register eingetragen und sind ersichtlich, sofern sie dies nicht ausdrücklich abgelehnt haben. Die Fortbildungsnachweise (z.B. Teilnahmebestätigung, Bescheinigung Referententätigkeit) sind einzeln und laufend oder spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres auf der Webseite der SGAS hochzuladen.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Fortbildung?

Bei ALPN ausgebildete ASA-Spezialisten werden auf ihre Fortbildungspflicht nach dem Erwerb des Fachausweises hingewiesen. Als Bildungsanbieter ist es ALPN jedoch ein Anliegen, dies wiederholt in Erinnerung zu rufen. Denn im dicht organisierten Berufsalltag hat man das Thema Fortbildung/Weiterbildung nicht immer präsent. Eine Vernachlässigung der Fortbildungspflicht kann jedoch für selbständige ASA-Berater, Sicherheitsfachleute in Unternehmen oder ihre Arbeitgeber schwere Folgen haben: abgesehen von Imageschäden schlimmstenfalls zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Sanktionen, beispielsweise bezüglich ihrer Haftpflicht als Berater/in[1].

[1] vgl. hierzu Rechtskommentar Prof. Dr. iur. Markus Müller-Chen, RA, Universität St. Gallen: Vertragliche Haftung und Freizeichnungsmöglichkeiten des Beraters

Welche Fortbildungen bietet ALPN an?

Bei ALPN ausgebildete ASA-Spezialisten können bereits mit einer Mitgliedschaft im ALPN-CLUB von Fortbildungspunkten für ihren jährlichen Fortbildungsnachweis durch die SGAS profitieren. Denn die ALPN-CLUB Fachtagung ist eine von der SGAS validierte Fortbildungsveranstaltung, die 2x pro Jahr durchgeführt wird und zwei Fortbildungseinheiten (2 FBE) pro Veranstaltung zählt.

Wer den Fachausweis Spezialistin/Spezialist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit eidg. Fachausweis erfolgreich erworben hat, fasst optimalerweise nicht nur eine SGAS-Mitgliedschaft ins Auge, sondern ebenso eine Mitgliedschaft im ALPN-CLUB.

Im laufenden Jahr findet am 10. April 2024 bereits die sechste sowie am 30. Oktober 2024 die siebte ALPN-CLUB Fachtagung seit Bestehen des ALPN-CLUBs statt.

Eine Nachlese vergangener ALPN-CLUB Veranstaltungen ist in der Rubrik Beiträge möglich.

Nebst dem Vorbereitungskurs Spezialist/in ASGS mit eidg. Fachausweis (12 FBE) sind die folgenden ALPN Kurse von der SGAS validiert:

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