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Konsequenzen bei fehlender Fortbildung

Seit Anfang 2022 unterliegen die Fortbildungsanforderungen an ASA-Spezialisten sowie die Fortbildungskontrolle neu den drei Fachgesellschaften SGARM, SGAH und SGAS. Dies hat die EKAS in ihrer Richtlinie 6508 Anhang 2 (Ausgabe 31.01.2022) so präzisiert. Wer seiner Fortbildungspflicht nicht nachkommt, dem drohen persönliche und rechtliche Konsequenzen.

Warum braucht es eine Fortbildung?

Gemäss Eignungsverordnung (SR 822.116) müssen sich Spezialisten der Arbeitssicherheit – Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsfachleute und Spezialisten ASGS – angemessen fortbilden (Art. 1). Die Fortbildung bezweckt, die Fachkenntnisse der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit zu vertiefen und auf dem aktuellen Stand zu halten (Art. 7).

Wer führt die Fortbildungskontrolle durch?

Die Fortbildungskontrolle obliegt neu den drei Fachgesellschaften für ASA-Spezialisten SGARM (Arbeitsmedizin), SGAH (Arbeitshygiene) und SGAS (Fachgesellschaft für Sicherheitsfachleute und Spezialistinnen/Spezialisten ASGS).

Die SGAS setzte ihr angepasstes Fortbildungsreglement auf den 1. März 2022 in Kraft. Wer als Spezialist/in ASGS mit eidg. Fachausweis seine Fortbildungspflicht von 6 FBE (Fortbildungseinheiten) pro Jahr erfüllt, erhält für die zurückliegende Kontrollperiode ein entsprechendes SGAS-Zertifikat und erscheint als eingetragenes SGAS-Mitglied mit einem Grünlicht für «Fortbildung erfüllt» im SGAS-Register.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlender Fortbildung?

Bei ALPN ausgebildete ASA-Spezialisten sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Eine Vernachlässigung der Fortbildungspflicht könnte für sie oder ihren Arbeitgeber nicht nur einen Imageschaden zur Folge haben, sondern schlimmstenfalls auch rechtliche Sanktionen, beispielsweise bezüglich ihrer Haftpflicht als Berater/in, nach sich ziehen.

Welche Fortbildungen bietet ALPN an?

Bei ALPN ausgebildete ASA-Spezialisten können bereits mit einer Mitgliedschaft im ALPN-CLUB von Fortbildungspunkten profitieren. Mit jeder Teilnahme an einer ALPN-CLUB Fachtagung können sie 2 FBE auf ihrem Fortbildungskonto verbuchen lassen. Denn die ALPN-CLUB Fachtagung ist von der SGAS als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.

Wer den Fachausweis Spezialistin/Spezialist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit eidg. Fachausweis erfolgreich erworben hat, fasst optimalerweise nicht nur eine SGAS-Mitgliedschaft ins Auge, sondern ebenso eine Mitgliedschaft im ALPN-CLUB. Denn die exklusive Fortbildungs- und Netzwerkplattform für ALPN Alumni führt 2x pro Jahr eine Fachtagung durch. Im laufenden Jahr findet am 29. März 2023 bereits die 4. sowie am 25. Oktober 2023 die 5. ALPN-CLUB Fachtagung statt. Eine Nachlese vergangener ALPN-CLUB Veranstaltungen findet sich in der Rubrik Beiträge.

Nebst dem Vorbereitungskurs Spezialist/in ASGS mit eidg. Fachausweis sind die folgenden ALPN Kurse ebenfalls mit je 2 FBE pro Kurstag von der SGAS anerkannt:

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